ARBEITSRECHT

Profitieren Sie von unserem Knowhow und unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht sowie im Recht der Zeitarbeit. Mit Rechtsanwalt Stefan Leubecher sowie Rechtsanwalt Patrick Heil stehen Ihnen zwei qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung. Rechtsanwalt Leubecher ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und blickt in diesem Gebiet auf eine über 20-jährige Berufserfahrung zurück. Rechtsanwalt Heil hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt ebenfalls im Arbeitsrecht. Durch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Prozesse hat er vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse erworben, welche er durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen kontinuierlich ausbaut. Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, freie Mitarbeiter und Selbständige in allen typischen Problem- und Konfliktfeldern des Arbeitsrechts. Egal ob es um die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, das Führen eines Kündigungsschutzprozesses, Abmahnungen, Änderungskündigungen, Versetzungen oder Streitigkeiten um Entgelte, Boni, Tantieme, Gratifikationen, Entgeltfortzahlung, Zeugniserteilung oder die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen geht – bei uns sind Sie immer an der richtigen Adresse.

Streitigkeiten aus Dienstverträgen mit Geschäftsführern, Vorständen oder leitenden Angestellten zählen ebenso zum Spektrum unserer Beratungsleistungen wie Fragen des Betriebsübergangs oder gesellschaftsrechtlicher Schnittstellen.

Unsere Anwälte beraten Sie außergerichtlich, Sie setzen sich auch vor Gericht fachkundig und engagiert für Ihre Rechte ein. Dabei haben unsere Anwälte stets die für Sie wirtschaftlich beste Lösung im Blick.

Eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei ist das Recht der Zeitarbeit. Rechtsanwalt Leubecher begann seine juristische Karriere als Justiziar eines marktführenden Personaldienstleisters, hat dieses Geschäft mithin von der Pike auf gelernt und seine langjährigen Erfahrungen an die jüngeren Kollegen, insbesondere Rechtsanwalt Heil, weitergegeben. Seit vielen Jahren vertritt unsere Kanzlei deutschlandweit namhafte Personaldienstleistungsunternehmen, insbesondere in den Bereichen der Vertragsgestaltung und der Forderungsrealisierung.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet in diesem Zusammenhang die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen aus Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung (mit oder ohne vorausgegangener Arbeitnehmerüberlassung) oder aus Outsourcing/Projektserviceverträgen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Mit den Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wie dem Schriftformerfordernis des § 12 Abs. 1 AÜG oder der Beschränkung der Haftung des Verleihers auf eine in fachlicher und persönlicher Hinsicht ordnungsgemäße Auswahl des Leiharbeitnehmers sind unsere Anwälte bestens vertraut. 20 Jahre erfolgreiche Tätigkeit auf den Rechtsgebieten des Arbeits- und Zeitarbeitsrechts und eine Vielzahl zufriedener Mandanten sprechen für sich.

Kontaktdaten

Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Baurecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht – Telefon: +49 661 / 902 37-0 
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